Nach Ablauf der Gültigkeit eines Zertifikats kann der Zertifikatsinhaber eine Rezertifizierung beantragen, falls er die Voraussetzungen erfüllt und die nötigen Nachweise erbringt. Ein entsprechender Nachweis kann sowohl durch eine abgelegte Prüfung, wie auch durch absolvierte Lern- oder Trainingseinheiten erfolgen.
Die Rezertifizierungs-Massnahmen können von Prüfungsorganisationen, Vertragsbanken und externen Instituten eingereicht werden. Eine gültige Rezertifizierungs-Massnahme muss durch SAQ Swiss Association for Quality anerkannt und mit einem SAQ-Code bestätigt sein.
Alle Details zur Einreichung und Anerkennung von Rezertifizierungs-Massnahmen finden Sie im Downloadbereich.
Gebührenmodell für externe Institutionen
Jährliche Pauschalgebühr je externe Institution |
CHF 250.00 |
Einmalige Anerkennungs- und Prüfugebühr je neue Massnahme |
CHF 250.00 |
Jährliche Massnahmengebühr je Massnahme | CHF 50.00 |
Die jährliche Pauschal- und Massnahmengebühr wird im ersten Quartal des Jahres in Rechnung gestellt. Die einmaligen Anerkennungs- und Prüfgebühr zum Zeitpunkt der Anerkennung (ab sofort). Für angebrochene Jahre werden immer die vollen Gebühren (Pauschal- und Massnahmengebühr) belastet.
Dokumente
Downloads
Antrag Anerkennung Rezertifizierungsmassnahmen | DOCX (127 kB) |
Richtlinien zur Einreichung von Rezertifizierungsmassnahmen | PDF (198 kB) |
Muster Einreichung von Rezertifizierungsmassnahmen | XLSX (28 kB) |